Holen Sie sich Ihren externen Datenschutzbeauftragten!
Gesetzliche Vorgabe
Unternehmen, bei denen ständig mindestens 10 Personen mit
der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, benötigen
nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten.
Der externe Beauftragte –
die Vorteile
Sie als Unternehmer stehen nun vor der Entscheidung, ob Sie diese Aufgabe intern oder extern vergeben möchten.
Der externe Datenschutzbeauftragte bietet Ihnen entscheidende Vorteile: Sie müssen für diese Aufgabe keine internen Ressourcen bereit stellen, auch hohe Schulungskosten können Sie sich so sparen. Zudem umgehen Sie auf diese Weise Interessenskollisionen zwischen betrieblichen Aufgaben und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Die Aufgaben
Wir von LANSOL können diese Aufgabe für Sie übernehmen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Durchführung der nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Maßnahmen.
Unser eigens dafür geschultes Personal schult u.a. Ihre Mitarbeiter, nimmt Dokumentationspflichten für Hard- und Software für Sie wahr und unterstützt Sie bei der Umsetzung der Verpflichtung auf das Datenschutzgeheimnis. Zudem unterstützen wir Sie im Hinblick auf eine datenschutzgerechte Nutzung Ihre Programme sowie im Hinblick auf sonstige technische bzw. organisatorische Maßnahmen.